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Blendgranate.

08.05.2024

Die Bundesregierung tut alles, um die Energiewende voranzutreiben. Wir haben ein 9,9KWh PV-Modul auf dem Dach und einen 18KWh Speicher im Technikraum. Wir produzieren mehr Strom als wir brauchen. Trotz Wärmepumpe. Poolheizung und e-Auto. Aber jetzt droht Unge-mach. Vielleicht müssen wir das leuchtende Vorbild-Dach bald wieder abbauen und dreckigen Strom von den Energieversorgern beziehen. Das passiert dann, wenn die genehmigende Behörde ein Blendgutachten von uns fordert. Gerade als ich das Wort in den Rechner tippe sagt der mir, dass es diesen Begriff gar nicht gibt. Dachte ich bis heute auch.

Andreas Schlumberger (wie der Schampus, nicht wie der Schlauberger), Geschäftsführer des Solar-Clusters Baden Württemberg: „Anwohner haben in ihren Schlafräumen, Wohnzimmern und Büros ein Recht darauf, nicht unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt zu sein“. Herr Schlauberger: in Sachen Schlafzimmer kann ich sie beruhigen: Unser PV-Dach leuchtet nachts nicht. Insofern können unsere Nachbarn blendfrei schlafen. Ich empfehle ohnehin Oropax und eine Schlafbrille. Aber: die Baubehörde oder die Autobahn-GmbH können ein solches Blendgutachten einfordern, wenn sie den Verdacht hegen, die Module könnten – ich wiederhole – könnten ein Störfaktor für wen auch immer sein. Ob Tiere davon ausgenommen sind, weiß man derzeit noch nicht. Antonia Gordt vom Solar Cluster (was immer das ist) sagt auch nur, dass diese Blendgutachten schon vor Baubeginn vom Amtsschimmel angewiehert – äääh angefordert werden können. Wer das Ding bezahlt, ist auch nicht geklärt. Es geht dabei aber nicht nur „um eine messbare Herabsetzung des Sehvermögens“.

Also ich kann nicht mehr. Ständig reden wir von weniger bürokratischen Hürden. Ich hab noch ne Idee für unterbeschäftigte BeamtInnen: Ein Mundgeruch-Gutachten für die Teilnahme am öffentlichen Personenverkehr in Fußgängerzonen. Hurra, wieder Arbeitsplätze in den Amtsstuben geschaffen – mit Pensionsanspruch.